Neu 12.01.2021!!
Mitteilung:
Die Klassenboxen vor dem Sekretariat werden ab sofort jeden Tag um 16:30 Uhr und am Freitag um 12:00 Uhr reingestellt. Eine Notfallbox bleibt immer draußen.
Neu vom 11.1.2021!!
Brückenangebote der RGM:
Ab sofort werden an unserer Schule sogenannte "Brückenangebote" für den Januar angeboten. Hier können sich die Schüler über die Klassenlehrer melden, wenn sie zusätzlichen Förderbedarf haben. Diesen Förderunterricht werden in der Grundschule Fr. Heintze und Frau Spitzauer übernehmen. In der MIttelschule wird Frau Burgstaller Ansprechpartnerin sein.
Dieser Unterricht findet selbstverständlich online per Videokonferenz, über Padlet, e-mail oder Telefon am Nachmittag statt.
Neu vom 7.1.2021!!
Liebe Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
wie Sie vorgestern sicherlich aus den Medien erfahren haben, findet auf Grund der beschlossenen Verlängerung des Lockdowns im Rahmen der Corona-Pandemie bis mindestens 31.01.2021 kein Schulunterricht bzw. keine Kinderbetreuung im Haus für Kinder statt.
Da wir Sie weiterhin in dieser schwierigen Situation möglichst gut unterstützen wollen, bieten wir Ihnen folgende Notbetreuungsangebote an.
· Notbetreuung Hortkinder:
Für den Zeitraum vom 11. 01. bis 29.01.2021 findet die Notbetreuung für Hortkinder vormittags in der Schule und nachmittags im Hort statt.
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Essensbestellung) muss eine schnellstmögliche Anmeldung zur Notbetreuung erfolgen – bestmöglich bis Freitag, 08.01.2021 (12:00Uhr).
· Notbetreuung Krippen- und Kindergartenkinder:
Bei Bedarf für Notbetreuung in Krippe und Kindergarten melden sie sich bitte auch unter den angegebenen Telefonnummern.
· Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6 an der Ruperti Grund- und Mittelschule Laufen:
Sie haben Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn …
- Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistellt und Sie daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
- Sie alleinerziehend, selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungs-bedarf haben oder
- Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten Sozialgesetzbuches
haben oder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat.
Bitte legen Sie der Schule für die Teilnahme an der Notbetreuung eine kurze, formlose Begründung bis spätestens Freitag, 08.01.2021, 12:00 Uhr unter info@vs-laufen.de vor. Geben Sie bitte auch die Tage für den Betreuungsbedarf an, damit wir besser planen können.
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass das Kind bzw. die Schülerin oder der Schüler
- keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweist,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht und
- keiner Quarantänemaßnahme unterliegt.
Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Ergänzend dazu bietet das Team der offenen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit der Stadt Laufen folgende Angebote:
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
· Kreative Bastelanregungen für drinnen & draußen für Kleinkindern: Auf der Stadthomepage ist eine Menge an Bastel- und Spieletipps mit Kleinkindern zu finden. Reinschauen lohnt sich unter: https://stadtlaufen.de/familienbeauftragte.html
· digitaler, offener Jugendtreff: für Jugendliche ab 12 Jahren; jeweils montags, 17-19Uhr und freitags, 16-18Uhr; alle Anmeldedaten erhalten Interessierte bei der Anmeldung (per Email: familie@stadtlaufen.de; Tel. 08682/8987-29 bzw. PN über den Instagram-Account vom Jugendtreff (@jugendtreff_laufen).
· Padlet „Kreative Anregungen gegen Langeweile“: fortlaufende Sammlung mit Ideen für zuhause. Zu finden unter: https://padlet.com/jugendtreff_laufen/Bookmarks
· Corona-Infos für junge Leute: Damit die Laufener Kinder und Jugendlichen den Überblick behalten, sind auf der Stadthomepage wichtige Informationen rund um Covi-19 zusammengefasst zu finden. Das geht von B wie Beratungsangebote über F wie Freizeitangebote bis T wie Tipps für Schule und Ausbildung. Zu finden unter: https://stadtlaufen.de/leseansicht-jugendtreff/corona-du-infos-fuer-junge-leute.html
· Persönliche Gespräche: Das Team oder offenen Kinder- und Jugendarbeit ist gern unterstützend da, sollte es Sorgen oder Probleme zuhause, beim Distance Learning, im Freundeskreis geben. Einfach Kontakt mit uns aufnehmen, Einzeltermine im vertrauensvollen Rahmen sind jederzeit möglich. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Für Eltern und Sorgeberechtigte
· Persönliche Gespräche bei Fragen, Sorgen oder Problemen im Familienalltag, Homeschooling. Wir unterstützen direkt oder vermitteln zu den zuständigen Fachstellen im Landkreis. Einfach Kontakt aufnehmen per Email unter familie@stadtlaufen.de , telefonisch: 08682-8987-29 (Mo – Fr vormittags erreichbar).
· Corona-Infos für Familien: Damit Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte gut informiert sind, finden Sie wichtige Informationen zu Covid-19 auf der Stadthomepage zusammengefasst. Die Sammlung wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert und ist zu finden unter: https://stadtlaufen.de/leseansicht-jugendtreff/corona-infos-fuer-familien.html
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung – scheuen Sie es nicht, uns in Ihren Einzelfällen zu kontaktieren.
Haus für Kinder:
Email: hausfuerkinder@stadtlaufen.de
Telefon: +49/8682-9569999
Persönlich: bei der jeweiligen Gruppenleitung
Schule:
Email: info@vs-laufen.de
Telefon: 08682/1771
Team der offenen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit Stadt Laufen:
Email: familie@stadtlaufen.de
Telefon: +49/8682-8987-29
Wichtiger Hinweis:
In der Zeit der Notbetreuung findet keine Schülerbeförderung statt!
Mit freundlichen Grüßen
Laufen, den 07.01.2021
Hans Feil Katharina Theißig
1.Bürgermeister der Stadt Laufen Familienbeauftragte der Stadt Laufen
Evi Hager Johannes Kumeth
Leiterin im Haus für Kinder Schulleiter RGM Laufen
Umgang mit Krankheits-und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
-Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 13.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fallzuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
· Fieber
· Husten
· Kurzatmigkeit, Luftnot
· Verlust des Geschmacks-und Geruchssinns
· Hals-oder Ohrenschmerzen
· (fiebriger) Schnupfen
· Gliederschmerzen
· starke Bauchschmerzen
· Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
· die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheits- symptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
· die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
· zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
· Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
· Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
§ nach mindestens 48 Stundennach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
§ im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.